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Neue Unterhaltsleitlinien ab 1. 1. 2009
[i]Arbeitshilfe:neue Düsseldorfer Tabelle NWB AAAAD-02775Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat seine neuen Unterhaltsleitlinien bekannt gegeben. Die „Düsseldorfer Tabelle” ist – in Verbindung mit den Unterhaltsleitlinien des jeweiligen OLG – für die Familiengerichte maßgeblich zur Bestimmung konkreter Unterhaltsansprüche.
Geringe Anpassungen der Beträge
Wegen der Kindergeld-Erhöhung um 10 € zum wird kein Kind bzw. kein unterhaltsberechtigter Elternteil schlechter gestellt als vor diesem Zeitraum. Kinder getrennt lebender Eltern ab dem zwölften Geburtstag haben jetzt Anspruch auf etwas höhere Unterhaltsbeträge; z. B. stehen dem ersten Kind von Unterhaltspflichtigen der niedrigsten Stufe (bis 1.500 € Nettoeinkommen) im Alter von 12 bis 17 Jahren 295 € Unterhalt im Monat zu, das sind 7 € mehr als bisher. Bei Volljährigen wächst der Satz in der niedrigsten Stufe um 14 € auf 268 €.
Abstimmung der Oberlandesgerichte untereinander
Auch die neue Tabelle beruht auf Koordinierungsgesprächen, die unter Beteiligung aller Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e. V. stattgefunden haben.