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Abgabenordnung | Änderung der Steuerfestsetzung nach § 167 Abs. 1 AO nach Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung
Gemäß ist eine Änderung der Festsetzung der Lohnsteuer-Entrichtungsschuld (§ 155, § 167 Abs. 1 Satz 1 AO i. V. mit § 41a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG) unter den Voraussetzungen des § 164 Abs. 2 Satz 1 AO auch nach Übermittlung oder Ausschreibung der Lohnsteuerbescheinigung (§ 41c Abs. 3 EStG) zulässig.