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BFH  - I R 92/08 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: DBA Schweiz Art 15 Abs 4, DBA Schweiz Art 15a, DBA Schweiz Art 24

Rechtsfrage

Sind Arbeitseinkünfte eines in Deutschland ansässigen leitenden Angestellten einer schweizerischen Kapitalgesellschaft nach Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe d DBA Schweiz von der deutschen Steuer (unter Progressionsvorbehalt) freizustellen, weil die tatsächlich in Drittstaaten verrichtete Arbeit im Sinne des Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe d als in der Schweiz ausgeübte Arbeit gilt?

Anrechnung; Grenzgänger; Leitender Angestellter; Progressionsvorbehalt; Schweiz

Fundstelle(n):
UAAAD-03321

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