Gewährung von Investitionszulage nach dem InvZulG 2007;
Übergang von der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2003 zur Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ 2008)
Die Abgrenzung der nach dem InvZulG 2007 begünstigten Betriebe des verarbeitenden Gewerbes, der produktionsnahen Dienstleistungen sowie des Beherbergungsgewerbes untereinander und von den übrigen Wirtschaftszweigen erfolgt nach ständiger Rechtssprechung auf der Grundlage der vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen Verzeichnisse der Wirtschaftszweige.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt bei der Anwendung des InvZulG 2007 Folgendes:
Für die Beurteilung der Betriebe nach dem InvZulG 2007 findet ausschließlich die WZ 2003 Anwendung.
Gehört ein Betrieb nach der WZ 2008 erstmals zu einem begünstigten Wirtschaftszweig, ist diese Einordnung nach der WZ 2008 bereits für solche Investitionsvorhaben vorzunehmen, die nach dem begonnen werden.
Das Schreiben vom ( BStBl 2008 I S. 370 = bisherige Karte 6.2) wird hiermit aufgehoben.
Dieses Schreiben entspricht dem , das im Bundessteuerblatt I veröffentlicht wird.
Bayerisches Landesamt für Steuern v. - InvZ 1015.2.1-1/2 St 32/St 33
Fundstelle(n):
SAAAD-03245