SenFin Berlin - III B - S 2121 - 5/2007

Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Geldern, die auf Grundlage des „Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Kinderbetreuungsausbau und zur Entfristung des Kinderzuschlags” an Tagespflegepersonen geleistet werden

Nach dem Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Kinderbetreuungsausbau” (Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz) vom (BGBl. 2007 I S. 3022) stellt der Bund Mittel für erforderliche Investitionen zur Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren zur Verfügung. Nach dem Ergebnis der Erörterung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder handelt es sich bei Investitionszuschüssen, die einer Tagespflegeperson auf der Grundlage dieses Gesetzes gewährt werden, um steuerfreie Zuschüsse im Sinn des § 3 Nr. 11 EStG.

Soweit der Tagespflegeperson Aufwendungen entstehen, die mit den steuerfreien Zuschüssen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, dürfen diese gem. § 3c Abs. 1 EStG nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden.

Bei Anwendung der Betriebsausgabenpauschale für die laufenden Kosten der Tagespflegestelle kommt eine Kürzung nach § 3c Abs. 1 EStG nicht in Betracht.

SenFin Berlin v. - III B - S 2121 - 5/2007

Fundstelle(n):
NAAAD-03238