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Sächsisches FG Urteil v. - 5 K 1162/04

Gesetze: KraftStG § 8 Nr. 1, KraftStG § 2 Abs. 2 S. 2, PBefG § 4 Abs. 4 Nr. 1

Kleintransporter vom Typ Renault F 40 Rapid ist kraftfahrzeugsteuerrechtlich regelmäßig als PKW einzustufen

Leitsatz

1. Bei der kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Beurteilung eines durch nachträglichen Umbau veränderten Fahrzeugs sind strenge Maßstäbe anzulegen, wenn geltend gemacht wird, ein ursprünglich als PKW konzipiertes Fahrzeug sei als LKW einzustufen.

2. Sind die Sitzbefestigungspunkte und alle Seitenfenster noch vorhanden, die Karosserie und das Fahrgestell unverändert und entsprechen die Motorisierung, die damit erreichbare Höchstgeschwindigkeit und das unveränderte äußere Erscheinungsbild einem PKW, so ist das Fahrzeug auch dann als PKW einzustufen, wenn die Ladefläche mehr als 50 % der Gesamtnutzfläche des Fahrzeugs beträgt.

Fundstelle(n):
EAAAD-03066

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