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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 8 K 37/07

Gesetze: EStG § 62 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, EStG § 63 Abs. 1 S. 3, EStG § 32 Abs. 1 Nr. 1, GG Art. 3 Abs. 2 S. 1, BGB § 1626a Abs. 2, BGB § 11 S. 1, FGO § 47 Abs. 2 S. 1, FGO § 101 S. 1, AO § 8, AO § 122 Abs. 2 Nr. 1, AO § 108 Abs. 3

Kindergeld für ein Kleinkind bei vorübergehendem Zweitwohnsitz des Vaters im Ausland

Leitsatz

1. Ein Kindergeldanspruch besteht auch dann, wenn ein Kleinkind zwar tatsächlich keinen Wohnsitz im Inland hat, aber von Geburt an den vorübergehend beruflich begründeten Zweitwohnsitz seines leiblichen Vaters in einem Drittland teilt und durch den leiblichen Vater einen Wohnsitz im Inland vermittelt bekommt.

2. Melderechtliche und bürgerlich-rechtliche Vorschriften über die Begründung, Beibehaltung und Aufgabe eines Wohnsitzes sind für die Auslegung des § 8 AO zur Bestimmung des Wohnsitzes unmaßgeblich.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
DStRE 2009 S. 1308 Nr. 21
IWB-Kurznachricht Nr. 7/2009 S. 303
ZAAAD-03059

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