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FG Berlin-Brandenburg Beschluss v. - 6 V 6154/08 EFG 2009 S. 322 Nr. 5

Gesetze: EStG § 6 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 EStG § 6 Abs. 1 Nr. 3 S. 2 FGO § 69 Abs. 2 S. 2FGO § 69 Abs. 3 S. 1GG Art. 3 Abs. 1GmbHG § 32a

Abzinsung von Eigenkapital ersetzenden Gesellschafterdarlehen mit einer faktischen Laufzeit von mehr als 12 Monaten

Leitsatz

1. Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass bei einer GmbH ein von einem Gesellschafter unverzinslich gewährtes Darlehen nach § 6 Abs.1 Nr. 3 EStG abzuzinsen ist, wenn die Laufzeit des Darlehens nach den gesamten Umständen des Einzelfalls faktisch über einem Jahr liegt, und dass die Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG verfassungskonform ist.

2. Das gilt auch, wenn es sich um ein ein ein Eigenkapital ersetzendes Darlehen handelt.

3. Die in der zinslosen Darlehensgewährung liegende Einkommensverlagerung vom Gesellschafter kann auch nicht durch die Annahme einer verdeckten Einlage korrigiert werden. Nach dem Beschluss des Großen Senats vom (Az. GrS 2/86, BStBl 1988 II S. 348) stellt der von einem Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft gewährte Vorteil, ein Darlehen zinslos nutzen zu können, steuerrechtlich kein einlagefähiges Wirtschaftsgut dar.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 11/2009 S. 527
DStRE 2009 S. 577 Nr. 10
EFG 2009 S. 322 Nr. 5
KÖSDI 2009 S. 16432 Nr. 4
PAAAD-03058

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