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SteuerStud Nr. 2 vom Seite 61

Eigentum im Zivil- und Steuerrecht

von Prof. Dr. Wilhelm Warth und Tobias Plenk, München

Der Beitrag untersucht die Divergenz des Begriffs Eigentum im Zivil- und Steuerrecht und stellt grundlegende Unterschiede anhand der jeweiligen Zielsetzung der Rechtsbereiche dar.

I. Problemstellung

Der Begriff des Eigentums wird in den verschiedenen Rechtsgebieten mit unterschiedlicher Bedeutung verwendet. Im Laufe der Entwicklung von Sprache und Gesetzgebung haben sich unterschiedliche Interpretationsansätze bezüglich des Eigentumsbegriffs herausgebildet. Zwar verweisen steuerliche Einzelgesetze immer wieder auf das Zivilrecht und schaffen somit eine gemeinsame Basis. Aus dem ursprünglich zivilrechtlichen Eigentum haben sich jedoch gleichlautende Begriffe in verschiedenen anderen Rechtsgebieten variant und je nach Art der zu ord-nenden Materie unterschiedlich teleologisch ausgerichtet.

II. Der Eigentumsbegriff im Zivilrecht

1. Rechtssystematische Einordnung

Eigentum steht einerseits gegenüber dem Staat nach Art. 14 GG und Art. 295 EGV unter verfassungsrechtlichem Schutz und genießt andererseits zivilrechtlich Schutz gegen Eingriffe Dritter gem. §§ 823 Abs. 1, 1004, 985 BGB. Dem Eigentum ist hohe Bedeutung zuzumessen, und es gilt als ein „elementares Grundrecht, das im engen inneren Zusammenhang ...