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Umsatzsteuer | Minderung der Bemessungsgrundlage durch (teilweise) Rückzahlung des Entgelts
(1) Vereinbaren der leistende Unternehmer und der Leistungsempfänger die vollständige oder teilweise Rückzahlung des bereits entrichteten Entgelts, mindert sich die Bemessungsgrundlage i. S. des § 17 Abs. 1 Satz 1 UStG 1993 nur, soweit das Entgelt tatsächlich zurückgezahlt wird, und zwar in dem Besteuerungszeitraum, in dem die Rückgewähr erfolgt (Änderung der Rechtsprechung). (2) Eine erbrachte und bezahlte Maklerleistung kann nicht i. S. von § 17 Abs. 2 Nr. 3 UStG 1993 „rückgängig gemacht” werden.
Praxishinweise: Der BFH lässt nun für Entgeltminderungen die gleichen Grundsätze gelten wie für Über- und Doppelzahlungen. Die bloße Vereinbarung einer Entgeltminderung reicht für eine Minderung der Bemessungsgrundlage nicht aus. Erst wenn der Leistungsempfänger seine Gegenleistung tatsächlich zurück erhalten hat, ist die ...