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Aktivwert des Rückdeckungsanspruchs aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
Die Ansprüche aus einer Kapitallebensversicherung nebst Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) stellen gem. nrkr. Urteil des Schleswig-Holsteinischen NWB YAAAC-85125 (BFH-Az.: I R 67/08, EFG 2008 S. 1442) ein einheitliches Wirtschaftsgut dar. Ist bei der BUZ bereits der Leistungsfall eingetreten, dann ist auch für die Bewertung der Ansprüche aus der BUZ auf das vom Versicherer gebildete Deckungskapital abzustellen (Bezug: § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 1 Nr. 2, § 6a EStG; § 253 Abs. 1, § 255 Abs. 1 HGB).
Praxishinweise: (1) Die Klägerin (Klin.), eine GmbH, hatte einem Arbeitnehmer eine Altersversorgung zugesagt, die sich auch auf den Fall der Berufsunfähigkeit erstreckte. Zur Abdeckung dieser Risiken schloss sie eine Kapitallebensversicherung ab, die mit einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherun...