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Gewinnwirksame Aktivierung einer als vGA zu behandelnden unverfallbaren Pensionsanwartschaft
Erteilt eine GmbH ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer eine Pensionszusage und liegt hinsichtlich der Zuführungen zur Pensionsrückstellung eine vGA vor, sind im Falle der Betriebsaufspaltung nach dem nrkr. NWB KAAAC-93649 (BFH-Az.: X R 42/08, EFG 2008 S. 1842) entsprechende Einnahmen bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb des Besitzunternehmens zu berücksichtigen. Denn die unverfallbare Pensionsanwartschaft ist in Höhe der jeweiligen vGA als Forderung erfolgswirksam auszuweisen. Dem Ausweis dieser Forderung steht nicht § 17 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG entgegen, da Alleingesellschafter-Geschäftsführer nicht unter den Anwendungsbereich dieser Regelung fallen (Bezug: § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG; § 20 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 EStG; § 17 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG).
Praxishinweise: (1) Der Kl. war alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH. Er überließ im Rah...