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BFH 11.11.2008 IX R 14/07, NWB 4/2009 S. 190

Finanzgerichtsordnung | Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

Erklärt der Berichterstatter ausdrücklich auch im Namen seiner Senatskollegen im Rahmen mehrerer eingehend begründeter Berichterstatterschreiben, die Klage werde Erfolg haben, stellt es nach dem eine Verletzung des rechtlichen Gehörs wie auch der Anforderungen an ein faires Gerichtsverfahren dar, wenn das Finanzgericht die Klage nach einem Wechsel des Berichterstatters ohne einen entsprechenden Hinweis an den Kläger abweist.

Anmerkung:

Die Bestimmung der Entscheidung zur amtlichen Veröffentlichung soll offenbar die Rechtskultur fördern. Rechtsgrundsätzlich erwähnenswerte neue Erkenntnisse enthält sie nicht: Überraschungsentscheidungen sind verboten. Was überraschend ist, entscheidet der Einzelfall. Hier hatte sich der Berichterstatter mit mündlichen und schriftlich...