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Umsatzsteuer | Umsatzsteuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen
Die Finanzverwaltung hat erstmals umfassend zur Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen nach § 4 Abs. 1 Buchst. b UStG i. V. mit § 6a UStG Stellung genommen. Die dazu ergangenen nur rudimentären bisherigen Verwaltungsanweisungen sind aufgehoben worden.
Für die Praxis wesentlicher Schwerpunkt sind die Erläuterungen zu den Nachweis- und Aufzeichnungspflichten (§ 6a Abs. 3 UStG i. V. mit §§ 17a ff. UStDV) und die Folgen unzulänglichen Nachweises sowie die Anwendung der Vertrauensschutzregelung in § 6a Abs. 4 UStG. Das BMF hebt hervor, dass die Inanspruchnahme der Vertrauensschutzregelung des § 6a Abs. 4 UStG für Fälle, in denen der Unternehmer vom Leistungsempfänger unrichtige Angaben erhalten hat, grds. davon abhängig gemacht wird, dass der Unternehmer sowohl den Beleg- und Buchnachweis vollständig und rechtzeitig erbracht hat und die Unrichtigkeit der Angaben des...