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Einkommensteuer | Darlehen zwischen nahen Angehörigen
Bei einem Darlehen zwischen nahen Angehörigen ist nach dem die Fremdüblichkeit auch dann anhand der Vereinbarung über die Laufzeit und Rückzahlbarkeit des Darlehens, der regelmäßigen Entrichtung der Zinsen sowie der S. 187Darlehensbesicherung zu überprüfen, wenn es nach seinem Anlass wie von einem Fremden gewährt worden ist. Einer fehlenden Besicherung kommt jedoch für sich allein keine entscheidungserhebliche Bedeutung im Rahmen der Gesamtwürdigung zu.