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FG München Urteil v. - 9 K 2323/07 EFG 2009 S. 280 Nr. 4

Gesetze: Richtlinie 76/306/EWG Art. 12 Abs. 1 Richtlinie 76/306/EWG Art. 12 Abs. 3 Richtlinie 76/306/EWG Art. 6 Richtlinie 76/306/EWG Art. 13 Richtlinie 76/306/EWG Art. 14 Richtlinie 2002/94/EG Art. 25 Abs. 2 FGO§ 40 Abs. 1 FGO§ 63 Abs. 1 Nr. 2 AO§ 118 EG-BeitrG Richtlinie 2008/55/EG Richtlinie 2006/84/EG FVG § 5 Abs. 1 Nr. 5

Rechtsschutz gegen Beitreibungsersuchen nach der EG-Beitreibungsrichtlinie ins Ausland

Leitsatz

1. Eine auf die Verpflichtung des Finanzamts zur Rücknahme eines Beitreibungsersuchens nach Zypern auf der Grundlage der Richtlinie 76/308/EWG (Beitreibungsrichtlinie) gerichtete Klage ist als allgemeine Leistungsklage statthaft, aber unbegründet, da Einwendungen, die die Einhaltung der Richtlinien 76/308/EWG und 2002/94/EG betreffen, gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) geltend zu machen sind.

2. Ein auf die Beitreibungsrichtlinie gestütztes Beitreibungsersuchen ist kein Verwaltungsakt i.S. des § 118 AO.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
AO-StB 2009 S. 107 Nr. 4
DStRE 2009 S. 960 Nr. 15
EFG 2009 S. 280 Nr. 4
IWB-Kurznachricht Nr. 9/2009 S. 397
YAAAD-02874

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