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FG München Urteil v. - 10 K 4166/07

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2, AO § 37 Abs. 2, MuSchG § 3 Abs. 2, MuSchG § 6 Abs. 1 S. 1

Kein Kindergeldanspruch bei Ausbildungsunterbrechung wegen Kinderbetreuung nach Ablauf der Mutterschutzfristen

Leitsatz

Es besteht kein Kindergeldanspruch für ein Kind, das seine Berufsausbildung wegen der Geburt eines eigenen Kindes unterbricht, wenn sowohl die gesetzlichen Mutterschutzfristen der §§ 3 Abs. 2 und 6 Abs. 1 Satz 1 Mutterschutzgesetz abgelaufen sind als auch die Voraussetzungen der Übergangsfrist des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG nicht erfüllt sind.

Tatbestand

Fundstelle(n):
JAAAD-02866

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