Besteuerung eines in Deutschland ansässigen, für eine schweizer Kapitalgesellschaft in Drittländern tätiger leitender Angestellter
Leitsatz
Die Tätigkeit eines in Deutschland ansässigen leitenden Angestellten für eine schweizerische Kapitalgesellschaft wird nach
der Tätigkeitsfiktion des Art. 15 Abs. 4 DBA-Schweiz 1992 auch dann in der Schweiz ausgeübt, wenn sie tatsächlich überwiegend,
aber nicht ausschließlich außerhalb der Schweiz verrichtet wird, so dass auch die Einkünfte aus Tätigkeiten in Drittländern
der schweizerischen Besteuerung unterliegen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): IWB-Kurznachricht Nr. 11/2009 S. 517 KÖSDI 2009 S. 16480 Nr. 5 VAAAD-02849
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