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BFH 20.08.2008 VI B 17/08, NWB 3/2009 S. 106

Einkommensteuer | Werbungskostenabzug bei Verlusten in der privaten Vermögenssphäre

Private Vermögensverluste können nach dem unter Beachtung des objektiven Nettoprinzips als Erwerbsaufwand nur berücksichtigt werden, wenn besondere Umstände den Schluss rechtfertigen, dass die Gründe für die S. 107unfreiwilligen (völligen oder teilweisen) Verluste in der Berufs- bzw. Erwerbssphäre liegen. Verluste eines bei einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beschäftigten Wirtschaftsprüfers und Steuerberaters aus der Veräußerung von Aktien und Fondsanteilen können auch dann nicht als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit berücksichtigt werden, wenn die Verluste deshalb realisiert wurden, weil sein Arbeitgeber den Verkauf der Wertpapiere nach Übernahme der Mandate der zu prüfenden Gesellschaften verlangte, um gesetzliche Unabhängigk...