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BFH 27.08.2008 I R 81/07, StuB 1/2009 S. 37

Einkommen-/Lohnsteuer | Beschränkte Steuerpflicht von Entlassungsabfindungen bei Wegzug ins Ausland

Eine Entlassungsabfindung für einen in das Ausland verzogenen Arbeitnehmer, die den Verlust künftigen Arbeitsverdienstes abgelten soll und keinen Zusammenhang (z. B. durch die Bemessung an der Dauer der bisher ausgeübten Tätigkeit) zu einer tatsächlich ausgeübten Tätigkeit im Inland aufweist, zählt nicht zu den beschränkt steuerpflichtigen inländischen Einkünften i. S. des § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG 1997 (Rechtslage vor der Änderung des EStG durch das StÄndG 2003 vom , BGBl I S. 2645, BStBl I S. 710, ab dem Veranlagungszeitraum 2004 (Bezug: § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG 1997).

Praxishinweise: Ist im für die Besteuerung maßgebenden Zeitpunkt des Zuflusses ein inländischer Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthalt im Inland nicht gegeben, so unterlagen bis einschließlich 2003 Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit nur dann der beschränkten St...