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BGH 17.12.2008 VIII ZR 274/06, NWB 1/2/2009 S. 19

Vertragsrecht | Unwirksame Preisanpassungsklausel des Gasversorgers

Die in einem Gasversorgungs-Sondervertrag enthaltene Preisanpassungsklausel „Der vorstehende Gaspreis ändert sich, wenn eine Änderung der allgemeinen Tarifpreise eintritt” ist nicht klar und verständlich. Daher ist eine solche Regelung unwirksam (vgl. § 307 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB), wie auch auf dieser Grundlage vorgenommene Gaspreiserhöhungen. Nach Ansicht des Gerichts regelt die Klausel zwar die Voraussetzung für eine Preisänderung; sie lässt aber nicht erkennen, wie sich die Gaspreise bei Vorliegen der Voraussetzung ändern sollen, insbesondere, ob dem Versorger dann ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht zustehen soll.

Anmerkung:

Die Entscheidung gilt nur für sog. Sondertarife, nicht für allgemeine Tarifpreise. Solche Sondertarife werden oft nur noch mit begrenzter Laufzeit angeboten. Dann kann die nächste Preiser...