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BFH 23.09.2008 I R 19/08, NWB 1/2/2009 S. 13

Gewerbesteuer | Erfassung von Teilwertzuschreibungen beim Gewerbeertrag

Teilwertzuschreibungen nach einer ausschüttungsbedingten Teilwertabschreibung sind nach dem auch dann im Gewerbeertrag zu erfassen, wenn die Teilwertabschreibung gem. § 8 Nr. 10 Buchst. a GewStG 1991/1999 dem Gewinn aus Gewerbebetrieb hinzugerechnet worden war.

Anmerkung:

Der I. Senat des BFH hat sich einmal mehr daran gehalten, was das Gesetz sagt. Deshalb sah er keine Chance, die nach einer ausschüttungsbedingten Teilwertabschreibung auf GmbH-Anteile und anschließende Zuschreibung nach einer Wertaufholung entstehende Gewerbesteuerdoppelbelastung zu vermeiden. Denn der Zuschreibungsgewinn ist weder eine kürzungsfähige Ausschüttung i. S. des § 9 Nr. 2a GewStG noch sah der BFH die Möglichkeit, im Wege einer Gesetzesauslegung eine „negative Hinzurechnung” nach § 8 Nr. 10 Buchst. a GewStG 1991/1999 zu kreieren.