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StuB Nr. 1 vom Seite 20

Erbschaftsteuerreform verabschiedet

Dipl.-Finw. (FH) Christian Merker, Berlin

Der Deutsche Bundestag hat am das Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts, das Erbschaftsteuerreformgesetz, verabschiedet. Der Bundesrat hat dem Gesetz am zugestimmt. Damit konnte die aufgrund des Urteils des BVerfG notwendige Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts zum in Kraft treten, nachdem der Bundespräsident das Gesetz noch vor dem unterzeichnete. Der folgende Beitrag stellt im Anschluss an den Überblicksbeitrag zum Gesetzentwurf im Heft Nr. 1/2008 die Änderungen des Gesetzentwurfs dar .

Kernfragen
  • Welche Erleichterungen gelten bei der Betriebsübergabe?

  • Wie soll eine Doppelbesteuerung von Erbschaft- und Einkommensteuer verhindert werden?

  • Welche Änderung hat sich bei den Bewertungsvorschriften ergeben?

I. Änderungen am Gesetzentwurf

1. Erleichterungen beim Übergang der selbst genutzten Wohnung

1.1 Schenkung unter Lebenden

Nach bisher geltendem Recht sind nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG Zuwendungen unter Lebenden steuerbefreit, mit denen ein Ehegatte dem anderen Ehegatten

  • Eigentum oder Miteigentum

  • an einem im Inland belegenen, zu eigenen Wohnzwecken genutzten Haus oder einer im I...