Kinder im Steuerrecht
2. Aufl. 2008
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IV. Vertrags- und Gestaltungsmöglichkeiten mit und für Kinder(n)
1. Übertragung von Kapitalvermögen auf Kinder
2050 Für Eltern kann es von Vorteil sein, Vermögen auf ihre Kinder zu verlagern, um so selbst eine Besteuerungspflicht zu vermeiden. Nicht aus dem Auge verlieren darf man dabei, dass, sobald das Kind volljährig ist, die erzielten Kapitaleinkünfte beim Kind bei der Prüfung der Höhe der eigenen Einkünfte und Bezüge einberechnet werden. Nachteilig kann auch die Anrechnung bei den Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) sein.
2051 Vor dem Hintergrund der Absenkung des Sparerfreibetrags ab 2007 auf 1 500 € (bei Zusammenveranlagung, bei Einzelveranlagung auf 750 €) war es für Eltern, bei denen das Freistellungsvolumen bereits ausgeschöpft ist, noch eher ratsam, Vermögensverlagerungen auf ihre minderjährigen Kinder vorzunehmen.
Praxistipp:
2008 entsteht bis zu folgendem Volumen noch keine Steuerpflicht:
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Grundfreibetrag | 7 664 € |
Sparer-Freibetrag | 750 € |
Werbungskostenpauschbetrag (für Kapitalvermögen) | 51 € |
Sonderausgaben-Pauschbetrag | 36 € |
Steuerfreiheit
für Einkünfte aus Kapitalvermögen bis | 8 501 € |
2052 Für den Fall...