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FG München Urteil v. - 13 K 1680/08

Gesetze: AO § 37 Abs. 2, AO § 45 Abs. 2, AO § 218 Abs. 1, AO § 218 Abs. 2, AO § 265, ZPO § 781, BGB § 1922, BGB § 1967, BGB § 1990

Der Abrechnungsbescheid ist Grundlage für die Verwirklichung der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis

Leitsatz

1. Eine auf Zahlung gerichtete Leistungsklage kann nur dann Erfolg haben, wenn aufgrund eines abgeschlossenen Verwaltungsverfahrens der geltend gemachte Anspruch durch Verwaltungsakt festgestellt ist und nur seine Verwirklichung (Erfüllung) noch aussteht.

2. Wenn die Streitigkeit einen Erstattungsanspruch betrifft, wird der sog. Abrechnungsbescheid zur Grundlage für die Verwirklichung der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis.

3. Die beschränkte Erbenhaftung wegen übergegangener Steuerschulden ist allein im Zwangsvollstreckungsverfahren zu berücksichtigen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
RAAAD-02149

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