Steuerfahndung - Steuerstrafverteidigung
1. Aufl. 2008
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II. Die Steuerfahndung
1. Allgemeines
Die Steuerfahndung könnte man auch als „Steuerpolizei” bezeichnen. Sie nimmt die Ermittlungshandlungen vor Ort (insbesondere Durchsuchungen) vor und ist somit häufig auch der hauptsächliche Ansprechpartner des Beschuldigten im Steuerstrafverfahren. Aufgrund ihres Auftretens vor Ort steht sie auch häufig im Fokus der Medien und wird von der Öffentlichkeit wahrgenommen.
Diese Außenwirksamkeit der Steuerfahndung führt aber auch dazu, dass die Steuerfahndung selbst, ihre Rechten und Pflichten, ihre Aufgaben, Stellung und Möglichkeiten falsch eingeschätzt werden (vgl. zur Personalstärke der Steuerfahndung und ihren Erfolgen Anhang 1).
Für eine effektive Vertretung des Mandanten im Steuerstrafverfahren ist es für einen Berater/Verteidiger aber unverzichtbar, über diese Punkte Bescheid zu wissen.
Die AStBV (Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren) geben einen guten Einstieg und auch in der Folge immer wieder hilfreiche Hinweise zum Vorgehen der Steuerfahndung, aber auch der Bußgeld- und Strafsachenstelle (BStBl I 2007, 830 ff.), bei der es sich zwar nur um eine interne Dienstanweisung han...