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BBEV Nr. 1 vom Seite 7

Änderungen bei der Reform der Erbschaftsteuer

Interview mit Dr. Andreas Richter, M.A., LL.M., Partner, RA/FAfStR bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Am hat bekanntlich der Bundestag das Erbschaftsteuerreformgesetz in veränderter Fassung verabschiedet. Der Bundesrat hat dem Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages am zugestimmt. Zum Zeitpunkt der Drucklegung dieses Interviews standen die Ausfertigung durch den Bundespräsidenten sowie die Verkündung des Gesetzes noch aus. Im Interview spricht Dr. Andreas Richter über die neuesten Änderungen der Reform sowie über die Konsequenzen für die Beratungspraxis.

Zur PersonDr. Andreas Richter ist im Bereich Familienunternehmen/Family Office/Asset Management tätig. Er berät rechtlich und steuerlich zu: Vermögensstrukturierung, Nachfolge, Wegzug, Family Offices, Stiftungen und Trusts. Er ist Vorsitzender des Executive Boards des Postgraduierten Studiengangs „Private Wealth Management” der Universität Münster: www.private-wealth-muenster.de

BBEV: Herr Dr. Richter, ab wann ist das neue Recht anzuwenden?

Dr. Andreas Richter: Nach dem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens tritt das Erbschaftsteuerreformgesetz (ErbStRG) zum in Kraft. Es besteht ein Wahlrecht bzgl. der Anwendung des alten Rechts für nach dem und vor dem eingetretene Erbfälle. Das ...