Gesetze: TV ERA-Anpassungsfonds vom ; ERA-Einführungstarifvertrag vom ; Lohntarifverträge für die Arbeiter der Metall- und Elektroindustrie in Berlin und Brandenburg Tarifgebiet I vom und vom
Leitsatz
Entscheidet sich der nicht tarifgebundene Erwerber eines Teils eines Betriebes, in dem die tariflichen Bestimmungen der Metall- und Elektroindustrie Anwendung finden, den nach Übergang in Kraft getretenen ERA-Tarifvertrag nicht anzuwenden und damit, das dem Tarifvertrag zugrunde liegende, neue Entgeltsystem nicht einzuführen, so entsteht dadurch kein Anspruch der übernommenen Arbeitnehmer auf lineare Tariflohnerhöhung im Umfang des in den ERA-Anpassungsfonds geflossenen restlichen Erhöhungsvolumens gemäß den vor dem Betriebsteil in Kraft getretenen Lohntarifverträgen.
Dies ergibt die Auslegung der maßgeblichen tariflichen Bestimmungen; eine zu schließende, unbewußte Tariflücke liegt nicht vor.
In diesem Fall sind allein die dem Anpassungsfonds zugeführten Geldmittel an die Arbeitnehmer auszuzahlen. (vgl. TV ERA-Anpassungsfonds und Ziffer 4. der Ergänzungsvereinbarung vom ).
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): KAAAD-01846
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