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LAG Bremen Beschluss v. - 3 Sa 110/07

Gesetze: ArbGG § 72a; ArbGG § 78a

Leitsatz

Eine Anhörungsrüge gemäß § 78a ArbGG ist gegen Urteile des Landesarbeitsgerichts in Klageverfahren wegen der Möglichkeit der Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde gem. § 72a ArbGG grundsätzlich auch dann unstatthaft, wenn das Landesarbeitsgericht die Revision nicht zugelassen hat.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
FAAAD-01839

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