Gesetze: BAT-O-Angestellte § 27 Abs. 2 die unter Anlage 1 a - VKA- fallen
Leitsatz
Bei einer Höhergruppierung eines Angestellten gem. BAT-O (VKA) erfolgt die Einreihung in die richtige Lebensaltersstufe gem. § 27 Abs. 2 BAT-O (VKA) kraft Tarifautomatik mit der vollständigen Erfüllung aller Anspruchsvoraussetzungen des Fallgruppenbewährungsaufstiegs. Eine formalisierte Feststellung der Bewährung durch den Arbeitgeber des ö.D. ist weder ausreichend noch erforderlich; entscheidend ist allein dass sich der Angestellte nach Ablauf der vollen Bewährungszeit mit entsprechender Tätigkeit in der bisherigen Vergütungsgruppe tatsächlich bewährt hat.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EAAAD-01809
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