Gesetze: BAT-O-Angestellte § 27 Abs. 2 die unter Anlage 1 a - VKA- fallen
Leitsatz
Bei einer Höhergruppierung eines Angestellten gem. BAT-O (VKA) erfolgt die Einreihung in die richtige Lebensaltersstufe gem. § 27 Abs. 2 BAT-O (VKA) kraft Tarifautomatik mit der vollständigen Erfüllung aller Anspruchsvoraussetzungen des Fallgruppenbewährungsaufstiegs. Eine formalisierte Feststellung der Bewährung durch den Arbeitgeber des ö.D. ist weder ausreichend noch erforderlich; entscheidend ist allein dass sich der Angestellte nach Ablauf der vollen Bewährungszeit mit entsprechender Tätigkeit in der bisherigen Vergütungsgruppe tatsächlich bewährt hat.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): EAAAD-01809
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