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LAG Berlin Urteil v. - 2 Sa 1863/04

Gesetze: BetrV § 113; InsO § 208; InsO § 209; InsO § 210; InsO §§ 121 ff

Leitsatz

1. Ein Zahlungsantrag im Insolvenzfalle kann zulässig sein, wenn der Grund des Anspruches nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit liegt.

2. Im Insolvenzfalle ist die Freistellung der Arbeitnehmer von der Arbeitsleistung dann nicht der Beginn der Betriebsstilllegung, wenn sie im Interesse der Insolvenzmasse erfolgt und durch die insolvenzspezifische Freistellung bewirkt werden soll, dass die Arbeitnehmer trotz Fortbestandes des Arbeitsverhältnisses Arbeitslosengeld erhalten können.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
QAAAD-01805

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