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LAG Berlin Urteil v. - 19 Sa 1454/02

Gesetze: KSchG § 1 Abs. 2; KSchG § 1 Abs. 3; BGB § 613a

Leitsatz

Eine Aufkündigung eines Gemeinschaftsbetriebes zweier Unternehmen kann auch nach der Kündigung des Arbeitsverhältnisses liegen, ohne zur Unwirksamkeit der Kündigung wegen einer fehlerhaften Sozialauswahl bezogen auf vergleichbare Arbeitnehmer des Gemeinschaftsbetriebes zu führen. Voraussetzung dafür ist, dass die Aufkündigung des Gemeinschaftsbetriebes zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bereits "greifbare Formen" i.S.d. Rechtsprechung des BAG zur beabsichtigten Betriebsstilllegung angenommen hat.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
QAAAD-01789

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