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LAG Berlin-Brandenburg Beschluss v. - 17 TaBV 607/08

Gesetze: BetrVG § 40

Leitsatz

Der Zugang zum Internet als allgemein genutzte, umfassende Informationsquelle ist regelmäßig als erforderlich für die Betriebsrattätigkeit i.S.d. § 40 Abs. 2 BetrVG anzusehen, es sei denn, berechtigte Interessen des Arbeitgebers rechtfertigen ausnahmsweise eine andere Beurteilung. Welche konkreten Aufgaben der Betriebsrat wahrnimmt ist dabei ohne Belang.

Fundstelle(n):
BB 2008 S. 2066 Nr. 38
CAAAD-01785

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