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LAG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 17 Sa 1952/06

Gesetze: InsO § 93

Leitsatz

Der Insolvenzverwalter ist in einem nach § 93 InsO geführten Rechtsstreit berechtigt, einen Vergleich mit dem pers. haftenden Gesellschafter abzuschließen, auch wenn dies zu einem teilweisen Erlass der Forderungen führt.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
FAAAD-01732

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