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LAG Berlin Beschluss v. - 16 Ta 2297/04

Gesetze: ArbGG § 5 Abs. 1 S. 1; SGB III § 77; BBiG § 1 Abs. 5

Leitsatz

Eine Teilnehmerin an einer Maßnahme zur beruflichen Weiterbildung i.S. des § 77 SGB III kann "zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt" sein (§ 5 Abs. 1 S. 1 ArbGG), auch wenn die Maßnahme ausschließlich in den Räumen des Bildungsträgers als Unterricht im Klassenverband durchgeführt wird.

Fundstelle(n):
MAAAD-01721

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