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LAG Berlin Urteil v. - 16 Sa 557/05

Gesetze: MTV § 14 für das Wach- u. Sicherheitsgewerbe Berlin v. ; Entgelttarifvertrag § 3 für das Wach- u. Sicherheitsgewerbe Berlin v.

Leitsatz

Die Sonn- u. Feiertags- sowie Nachtzuschläge nach § 14 des MTV f. d. Wach- u. Sicherheitsgewerbe Berlin v. sind auf die (Gesamt-) Stundenlöhne gem. § 3 des Entgelttarifvertrages vom selben Tage unter Einschluss der darin genannten "Zulagen" zu zahlen, nicht nur auf die tariflichen "Stundengrundlöhne".

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
XAAAD-01713

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