Gesetze: Berliner Bezirkstarifvertrag Nr. 2; Berliner Bezirkstarifvertrag Nr. 2 Lgr. 5 Ziff. 1; Berliner Bezirkstarifvertrag Nr. 2 Lgr. 6 Ziff. 1; Berliner Bezirkstarifvertrag Nr. 2 Lgr. 6 Ziff. 2; Berliner Bezirkstarifvertrag Nr. 22 Lgr. 7 Ziff. 1; Berliner Bezirkstarifvertrag Nr. 22 Lgr. 7 Ziff. 11
Leitsatz
Wird ein ausgebildeter Gärtner überwiegend zur Sichtkontrolle bei Straßenbäumen nach vorgegebenen Parametern im Rahmen der Verkehrssicherungspflichten eingesetzt und muss er die Prüfergebnisse am PC in die EDV eingeben, dann stellt dies eine hochwertige Tätigkeit im Sinne der Lohngruppe 5, Fallgruppe 1 des Berliner Bezirkstarifvertrages Nr. 2 dar.
Tatbestand
Fundstelle(n): FAAAD-01690
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