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LAG Berlin Urteil v. - 15 Sa 1966/06

Gesetze: MTV Pro S. vom Anlage B

Leitsatz

1. Führt ein Tarifvertrag erstmals Bewährungsaufstiege neu ein, dann können regelmäßig die Zeiten, die vor Inkrafttreten des Tarifvertrages liegen, bei der Zurücklegung der Bewährungszeiten mitberücksichtigt werden.

2. Wollen die Tarifvertragsparteien von dieser Regel ausnahmsweise abweichen, dann müssen sie dies deutlich zum Ausdruck bringen (im Anschluss an - NZA 1994, 761). Dies ist beim MTV Pro S. nicht der Fall.

Tatbestand

Fundstelle(n):
OAAAD-01687

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