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LAG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 15 Sa 1459/07

Gesetze: Grundsatztarifvertrag der Rundfunkanstalten vom

Leitsatz

1. Der Grundsatztarifvertrag der Rundfunkanstalten vom verstößt nicht gegen die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes.

2. Da er auch nicht in die Ausgangsrente des Klägers eingreift, ist er bei der Berechnung der betrieblichen Altersversorgung der Parteien zu berücksichtigen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
GAAAD-01681

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