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LAG Berlin Beschluss v. - 13 SHa 724/05

Gesetze: SGB III § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3; SGB III § 37 b

Leitsatz

§ 2Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III enthält keine konkrete, bei Verletzung durch den Arbeitgeber einen Schadensersatz auslösende Pflicht zur Information des Arbeitnehmers, sondern nur einen allgemeinen Programmsatz.

Fundstelle(n):
BB 2005 S. 1576 Nr. 28
NAAAD-01657

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