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LAG Berlin Urteil v. - 13 Sa 864/04

Gesetze: ArbGG § 66 Abs. 1 Satz 1; ZPO § 233

Leitsatz

Reicht ein Prozessbevollmächtigter am letzten Tag der Berufungsfrist per Fax um 12.18 Uhr die Berufung beim Arbeitsgericht Berlin ein, darf er nicht verschuldensausschließend darauf vertrauen, dass die Berufung noch am selben Tag an das Landesarbeitsgericht Berlin weitergeleitet wird.

Tatbestand

Fundstelle(n):
FAAAD-01651

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