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LAG Berlin Urteil v. - 13 Sa 600/06

Gesetze: BetrAVG § 1

Leitsatz

Eigene Betriebsrente und Hinterbliebenenversorgung aufgrund einer Betriebsrente können nach der Satzung einer Unterstützungskasse aufeinander angerechnet werden, sofern dies nicht zum völligen Wegfall einer Betriebsrente führt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 48/2006 S. 4046
AAAAD-01644

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