Durch den Neuabschluss eines Arbeitsvertrages wird eine Klage nach § 8 TzBfG auf Zustimmung zur Reduzierung der Arbeitszeit und Neuverteilung auf bestimmte Wochentage gegenstandslos. Denn der Anspruch auf Reduzierung und Neuverteilung der Arbeitszeit bezieht sich nicht nur gemäß § 8 Abs. 1 TzBfG auf die "vertraglich vereinbarte Arbeitszeit", sondern korrespondiert auch mit den betrieblichen Gründen, die der Arbeitgeber dem Anspruch des Arbeitnehmers als Einwendung entgegenhalten kann. Wird der Arbeitsvertrag geändert, ändert sich der zu beurteilende Gegenstand für die Einlassungen des Arbeitgebers.
Tatbestand
Fundstelle(n): LAAAD-01636
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.