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LAG Berlin Urteil v. - 12 Sa 806/06

Gesetze: TzBfG § 14 Abs. 1 Nr. 6; ÄArbVtrG § 1

Leitsatz

Die Befristungsvereinbarung mit einem Arzt zum Zwecke der Weiterbildung nach § 1 Abs. 1 ÄArbVtrG erfordert eine inhaltlich und zeitlich strukturierte Weiterbildung, eine nur gelegentliche oder beiläufige Förderung der Weiterbildung genügt nicht.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2007 S. 560 Nr. 10
VAAAD-01611

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