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LAG Berlin Urteil v. - 12 Sa 2241/04

Gesetze: ZPO § 256; StellenpoolG § 1; StellenpoolG § 2; StellenpoolG § 3

Leitsatz

Die Klage eines beim Land Berlin Angestellten, mit der festgestellt werden soll, seine "Versetzung" zum Stellenpool (gemäß dem Stellenpoolgesetz vom , GV Bl. S. 589) sei unwirksam, ist unzulässig (§256 Abs. 1 ZPO), wenn er weiterhin auf seinem bisherigen Arbeitsplatz beschäftigt wird.

Tatbestand

Fundstelle(n):
KAAAD-01606

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