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LAG Berlin-Brandenburg Beschluss v. - 10 Ta 2137/06

Gesetze: ZPO § 485; ZPO § 487

Leitsatz

1) Ein selbständiges Beweisverfahren ist unzulässig, wenn es der Ausforschung dient.

2) Verschuldensfragen sind nicht Gegenstand des selbständigen Beweisverfahrens.

Fundstelle(n):
CAAAD-01600

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