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LAG Berlin Beschluss v. - 10 Sa 519/04

Gesetze: ArbGG § 66; ZPO § 233

Leitsatz

Eine "starke Arbeitsüberlastung" des Prozessbevollmächtigten kann Grund für eine Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist sein; sie darf allerdings nicht nur pauschal behauptet, sondern muss durch substantiellen Sachvortrag schlüssig dargelegt werden.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
LAAAD-01594

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