1. Verstöße gegen zwingendes Arbeitsrecht sind nicht an Hand der §§ 305 ff. BGB zu überprüfen.
2. Mit den in § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB genannten "gesetzlichen Regelungen" sind auch die dem Gerechtigkeitsgebot entsprechenden allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze und die Regeln des Richterrechts angesprochen.
3. Bei der Rechtsprechung zur Befristung von Bedingungen eines Arbeitsvertrages handelt es sich um ein richterrechtliches Leitbild. Es entspricht einem anerkannten Gerechtigkeitsgebot und den wesentlichen Grundgedanken des Art. 12 GG und des § 2 KSchG. Hiervon kann daher nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB in allgemeinen Arbeitsbedingungen nicht wirksam abgewichen werden.
4. Auch unter der Geltung des Schuldrechtsmoderni-sierungsgesetzes ist die Befristung von Arbeitsbedingungen daher nur wirksam, wenn ein anerkannter Sachgrund sie rechtfertigt.
Tatbestand
Fundstelle(n): ZAAAD-01572
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.