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Berücksichtigung von Studiengebühren an einer privaten Hochschule im Inland
Es ist nicht verfassungswidrig, dass Eltern im Veranlagungszeitraum 2004 die Gebühren für ein Studium des volljährigen Kindes an einer privaten Hochschule im Inland steuerlich nicht zusätzlich zu den Freibeträgen nach § 32 Abs. 6 EStG bzw. (bei auswärtiger Unterbringung des Kindes) zusätzlich zum Ausbildungsfreibetrag nach § 33a Abs. 2 EStG geltend machen können und dass für die Studiengebühren auch kein Abzug als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG möglich ist (hier: Studiengebühren einer private Akademie für Kommunikation und Neue Medien in Höhe von 7 080 €). Der in § 33 a Abs. 2 Satz 1 EStG normierte Ausbildungsfreibetrag in Höhe von nur 924 € ist bezogen auf das Kalenderjahr 2004 zwar nicht mehr realitätsgerecht, aber trotzdem nicht verfassungswidrig. Der Gesetzgeber ist nach der Rechtsprechung des BVerfG nicht von Ve...