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Betriebliche Altersversorgung
Steuerliche Änderungen im Bereich der umlagefinanzierten betrieblichen Altersversorgung
Das BMF nimmt mit Schreiben v. - S 2222 zur geänderten steuerlichen Förderung der privaten und betrieblichen Altersvorsorge Stellung. Mit dem JStG 2007 hatte der Gesetzgeber umfassende Änderungen im Bereich der Besteuerung von Aufwendungen zur betrieblichen Zusatzversorgung verabschiedet. Außer der zeitlich gestaffelten Steuerfreistellung von Umlagen des Arbeitgebers zu einer nicht kapitalgedeckten Pensionskasse (§ 3 Nr. 56 EStG) normiert das Gesetz zudem die Steuerpflicht von Sonderzahlungen des Arbeitgebers, wie etwa Gegenwertzahlungen bei Beendigung der Beteiligung bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, § 40b Abs. 4 und 5 EStG). Ausgenommen davon ist allerdings das Sanierungsgeld, das weiterhin nicht zum steuerbaren Arbeitslohn gehört. Die weitreichenden Änderungen durch das JStG 2007 machten eine Überarbeitung des bis dahin maßgeblichen zur steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge und betrieblichen Altersversorgung erforderlich. Mit Wirkung vom wird dieses durch das neu gefasste ersetzt. Die nachfolgenden Ausführungen beschränken sich auf die Darstellung der Neuerungen im Bereich der umlagefinanz...